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Prophylaxe

Endodontie

Was bedeutet das eigentlich?

Endodontie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin und befasst sich mit der Behandlung des Zahninneren, des Zahnmarks und seinen Erkrankungen. Gemeint ist hier die Wurzelkanalbehandlung.

Das Zahnmark (Pulpa) befindet sich in einem Kanal, der den ganzen Zahn durchläuft. Ein Zahn kann einen, aber auch mehrere Kanäle haben. Ein kleines Loch an der Wurzelspitze dient als Durchtritt von Nerven, Blut und Lymphgefäßen und versorgt den Zahn mit „Leben“. Nur die vitale Pulpa hat die Fähigkeit Dentin (Zahnbein) neu zu bilden und damit auf äußere Reize zu reagieren. Dentin liegt unter dem Zahnschmelz und ist die zweithärteste Substanz unseres Körpers.

Eine Behandlung des Wurzelkanals kann nötig werden, wenn z.B. Kariesbakterien den Weg ins Innere des Zahnes gefunden haben und zu einer entzündeten Pulpa führen. Die Behandlung dieser Entzündung ist in jedem Fall nötig, denn sonst kann es im weiteren Verlauf zu einer Abszessbildung kommen. Eine „dicke Backe“ kann entstehen.

Die Wurzelkanalbehandlung unterteilt sich in mehrere Behandlungsschritte unter örtlicher Betäubung. Das erkrankte Gewebe wird entfernt, der nun „leere“ Kanal wird mit Feilen minimal erweitert und mit desinfizierenden Flüssigkeiten gespült. Der Sinn des Erweiterns ist aber, dass die Kanalwand von allen Bakterien befreit wird und eine ebene Oberfläche geschaffen wird, die möglichst keinen „Unterschlupf“ für Bakterien mehr bietet. Dann erfolgt ggf. eine medikamentöse Einlage, die die Restentzündungen zum Abklingen bringen soll. Den Abschluss bildet das Füllen des leeren Kanals mit bakteriendichtem Füllungsmaterial und dem Aufbau des Zahnes, damit der wieder seine Aufgaben erfüllen kann. Da ein wurzelbehandelter Zahn nun nicht mehr mit Flüssigkeiten versorgt wird, kann die Zahnsubstanz mit der Zeit porös werden. Um den eigenen Zahn über viele Jahre weiter zu erhalten, kann eine Überkronung zum Schutz vor einem Bruch empfehlenswert sein.

Die Wurzelkanalbehandlung hat zum Ziel, den natürlichen Zahn zu erhalten, somit Lebensqualität zu behalten und Zahnersatz zu vermeiden. Im Einzelfall kann es sein, dass die Kosten nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Auch für die Anwendung spezieller Behandlungstechniken kommt die gesetzliche Krankenkasse nicht auf. Es besteht dann für Sie die Möglichkeit, die Behandlung als private Leistung durchführen zu lassen. Ob und in welcher Höhe Kosten anfallen, wird im Vorfeld mit Ihnen besprochen.

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